Ein Angebot für Kinder im Alter von 5-13 Jahren. Es gehört zu meinem künstlerischen Konzept mit Kindern im Atelier zu arbeiten.
Dabei gelten fogende Grundsätze:
Im Umgang mit Anderen gilt das Prinzip des gegenseiten Respekts und der Toleranz. Voneinander zu lernen ist ein wichtiger Baustein. Gefördert und unterstützt wird eine Haltung von Offenheit und Neugier. Im Vordergrund steht der persönliche Weg. Nachgeordnet ist die Herstellung eines Produktes.
Inhalte
Zeichnen, malen, plastisches Gestalten mit unterschiedlichen Materialien, experimentieren mit Zufallstechniken. Eigene und fremde Vorgehensweisen sehen und beschreiben. Eigene mitgebrachte Ideen realisieren.
Die nächsten Termine sind
Samstag 26. September 2020 Achtung Änderung. Dieser Termin wird auf Freitag den 2. Oktober 2020 verschoben. Uhrzeit
15.00 – 18.00 Uhr
Die Wettervorhersage für Samstag 26. September 20 ist bezüglich Außentemperaturen und Regenwahrscheinlichkeit so, dass wir nicht den ganzen Vormittag im Freien arbeiten können. Ab dem 2.Oktober werden auch Arbeitsplätze im Haus angeboten, so dass wir nicht mehr vom Wetter abhängig sind. Aufgrund der Nachfrage gibt es jetzt zwei Termine hintereinander. Bitte melden Sie sich erneut an.
Samstag 10. Oktober 2020
Samstag 14. November 2020 dieser Termin muss wegen den derzeit geltenden Coronabedingungen ausfallen
Horbener Str. 9, 79100 Freiburg Günterstal
Beginn 10.00 Uhr. Ende 13.00 Uhr.
Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Abstandsregel.
Wir machen momentan keine Präsentation wie früher.
Bitte Arbeitskleidung, Getränk und Vesper mitbringen.
Die Veranstaltung ist im Freien und findet nur bei gutem Wetter statt.
Bei unklaren Verhältnisse schauen Sie bitte hier auf meiner Homepage nach.
Für diese Veranstaltung gelten die derzeitigen Corona Verordnungen
des Landes BW vom 23. Juni 2020,
die am 1 .Juli 2020 in Kraft getreten sind.
Dazu gehört:
- (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten,
- ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenerhebung nach § 6 durchzuführen.
- Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7.
- Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten
- Im Vorfeld ist ein Teilnahmeverbot auszuschließen
- § 7 Zutritts- und Teilnahmeverbot
- (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung für Ansteckungsverdächtige ein Zutrittsverbot zu bestimmten
- Örtlichkeiten oder ein Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst dies Personen,
- die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.
Ich freue mich sehr, dass wir wieder anfangen miteinander zu arbeiten.
Bitte melden Sie sich per Mail an. Bei Überbuchung lose ich aus und biete zeitnah eine neue Veranstaltung an.
Ihr
Dieter Benz
Mit Vorfreude auch auf die kommenden Veranstaltungen
Ihr
Dieter Benz
Die Anmeldung erfolgt per Telefon oder per mail:
Meine Atelieradresse ist:
Horbener Straße 9
79100 Freiburg
Arbeitsbeispiele „Der zweite Blick – Kunst ohne Grenzen“